Ein Privatdetektiv wird gerne auch engagiert, um nach Zeugen zu suchen. Wird man schuldlos in einen Unfall verwickelt, der relativ glimpflich abging und nur Blechschaden entstand, so kommt es leider auch immer häufiger nach einer zunächst gütlichen Einigung doch noch zum Rechtsstreit. Hat man hier keine Zeugen zur Hand und der Unfallverursacher bestreitet jede Schuld, bleibt oftmals als letzter Ausweg nur der Gang zum Privatdetektiv.
Wer kennt die Situation nicht? Man fährt auf der Hauptstraße, ein von rechts aus einer Nebenstraße kommendes Fahrzeug missachtet die Vorfahrt und es kommt zum Zusammenstoß. Scheint die Schuldfrage zunächst eindeutig und der Unfallverursacher beteuert auch, das andere Fahrzeug übersehen zu haben und den Unfall seiner Versicherung zu melden, so stellt sich die Situation einige Tage später manchmal völlig anders dar. Da ist plötzlich keine Rede mehr von Schuld oder Missachtung der Vorfahrt. Im Gegenteil – der Unfallgegner sei der alleinig Schuldige. Da werden sogar angeblich mitfahrende Zeugen benannt, welche diese Aussagen bestätigen.
Ein Versuch, durch eine Zeitungsanzeige mögliche unabhängige Zeugen zu finden, die den tatsächlichen Unfallhergang bestätigen können, ist meistens erfolglos. Aus diesem Grund sehen sich immer wieder derartige Verkehrsopfer gezwungen, einen Privatdetektiv einzuschalten. Der Ermittler wird zunächst versuchen, andere Verkehrsteilnehmer ausfindig zu machen, die zur betreffenden Zeit im Bereich der Unfallstelle unterwegs waren. Ist dies erfolglos, so ist der nächste Schritt für einen Privatdetektiv meist die Observierung des Unfallverursachers. Hat dieser vielleicht bei seiner Reparaturwerkstatt Angaben zum Unfall gemacht? Wie hat er den Unfall im Freundeskreis geschildert? Letztendlich kann es sogar vorkommen, dass ein Privatdetektiv durch seine Ermittlungen einen Versicherungsbetrüger entlarven kann.
